Verkaufsbedingungen

(1) ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN (AVB) UND BESTELLUNG
Mit der Übersendung der Bestellung verpflichtet sich derBesteller, die vorliegenden AVB in seinen Beziehungen zum Lieferanten zu beachten, und erklärt, dass er sie zur Kenntnis genommen hat und ausnahmslos akzeptiert.
(2) VERTRAGSABSCHLUSS UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG (AB)
Die
vom Besteller schriftlich übermittelte AB gilt bis zum Eingang der AB oder der Ablehnung durch den Lieferanten als unwiderruflich. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Besteller das OK des Lieferanten erhält,
oder wenn dieser, auch ohne ausdrückliche Annahme, mit der Erfüllung beginnt.
(3) LIEFERUNG
Die Lieferung gilt gemäß der in den OC angegebenen Lieferfrist, ausgelegt gemäß INCOTERMS 2000, als erfolgt. Ist die Lieferfrist nicht ausdrücklich in den AV angegeben, so wird das Produkt
geliefert EXW Hauptsitz des Lieferanten. Die Bedingungen für die Vorbereitung, den Versand und die Lieferung, wie auch immer sie vereinbart wurden, sind weder zwingend noch wesentlich, sondern sind als rein indikativ zu verstehen und für den Kunden nicht bindend.
Lieferant. Verschiebt der Lieferer auf Wunsch des Bestellers oder aus einem ihm auch nur mittelbar zurechenbaren Grund die Lieferung gegenüber der vorgesehenen Frist, so gehen alle zusätzlichen Kosten, einschließlich der Lagerkosten, zu seinen Lasten,
Handhabung und Transport, gehen zu Lasten des Käufers.
(4) PRODUKTMÄNGEL
Für alle direkt vom Lieferanten hergestellten Produkte gilt eine Garantie von 3 Jahren ab dem Datum des Kaufs oder der Lieferung an den Käufer. Von der Garantie ausgeschlossen sind Bauteile, die nicht direkt vom Lieferanten hergestellt wurden, sowie Schäden, die durch den
selbst. Die Garantie schließt Mängel und Schäden aus, die durch unsachgemäße Installation, Nachlässigkeit, unsachgemäße Wartung, natürliche Abnutzung des Produkts/Bauteils entstehen. Produkte, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäßen Transport beschädigt wurden, werden nicht
ersetzt und legitimiert nicht die Akkreditierung. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf eine unsachgemäße Lagerung und/oder Verwendung und/oder Montage und/oder Reinigung des Produkts durch nicht vom Lieferanten beauftragtes Personal und auf jeden Fall auf Änderungen
und/oder Reparaturen, die von Dritten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten durchgeführt wurden oder die sich aus der normalen Abnutzung von Teilen des Produkts ergeben. Die Garantie erlischt sofort, wenn der Käufer die Fristen oder die Bedingungen des Vertrages nicht einhält.
Zahlung, auch bei normalen Gebrauchs- und Wartungsanweisungen für Produkte des Sektors oder wenn das Produkt für Anwendungen verwendet wird, die nicht seiner normalen Verwendung entsprechen und/oder in einer Weise, die von den Spezifikationen abweicht
Techniken. Der Käufer hat das Produkt bei Lieferung zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder bei versteckten Mängeln ab dem Zeitpunkt, zu dem er sie entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, schriftlich zu melden.
den Mangel oder die Vertragswidrigkeit unter Androhung der Verwirkung aller Rechte feststellen musste. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Begründetheit der Reklamation zu prüfen, und kann, falls sie unbegründet ist, dem Abnehmer die entsprechenden Kosten in Rechnung stellen. Beanstandungen
oder Streitigkeiten berechtigen den Käufer nicht dazu, Zahlungen zu verzögern oder auszusetzen. Ist die Beanstandung begründet, kann der Lieferant nach eigenem Ermessen und innerhalb einer zu vereinbarenden Frist, (a) den gezahlten Betrag zurückgeben, b) das Produkt durch ein
c) das Produkt auf eigene Kosten zu reparieren, unbeschadet des Rechts auf Rückgabe des beanstandeten Produkts. Defekte Teile werden kostenlos ersetzt, lediglich die Transportkosten werden berechnet.
(5) PREIS
Der Preis des Produkts, auf den sich die Parteien beziehen, ist derjenige, der in dem vom Lieferanten an den Käufer gesandten OC ausdrücklich angegeben ist. Der Preis versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer und beinhaltet nicht die Kosten für die übliche Verpackung oder den Transport.
(6) ZAHLUNG
Die Zahlung hat innerhalb der Fristen und auf die Art und Weise zu erfolgen, wie sie im OK und/oder auf der Verkaufsrechnung angegeben sind. Die Zahlung gilt nur dann als endgültig, wenn sie direkt an den Lieferanten erfolgt und bei diesem eingeht, und zwar in der Währung
und in der auf der Verkaufsrechnung angegebenen Form. Jede Zahlung, die an einem anderen Ort, in einer anderen Art und Weise oder an eine andere als die vereinbarte Person erfolgt, gilt nicht als freigegeben. Bei Zahlungsverzug werden Gebühren und Zinsen erhoben
ex D.Lgs. 9.10.2002, n. 231. Im Falle einer Ratenzahlung führt die Nichtzahlung auch nur einer einzigen Rate dazu, dass der Abnehmer den Vorteil der Frist verwirkt und den Lieferanten berechtigt, die Zahlung der gesamten Forderung zu verlangen, auch wenn
noch nicht vertraglich fälligen Lieferungen und / oder Aufträgen und legitimiert die sofortige Aussetzung laufender oder geplanter Lieferungen oder, nach alleinigem Ermessen des Lieferanten, die sofortige Aussetzung von Lieferungen,
die Stornierung von bereits bestätigten Aufträgen, ohne dass der Käufer einen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz hat, unbeschadet aller Rechte des Lieferanten, vom Käufer eine Entschädigung für alle Schäden, Kosten
und die getätigten Ausgaben. Die Bezahlung der Produkte muss in jedem Fall unabhängig vom Umstand des Totalverlustes erfolgen
oder einen Teil davon. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung ist der Lieferant berechtigt, das Produkt im Namen und auf Kosten des Käufers zu verkaufen, wobei er den Käufer über Zeitpunkt und Ort des Verkaufs informiert. Wenn die Zahlung
Die Dokumente müssen in englischer Sprache abgefasst sein, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers und der Sprache des Vertrags.
(7) EIGENTUMSVORBEHALT
Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung durch den Besteller vor. Der Eigentumsvorbehalt hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
(8) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Lieferer haftet für Schäden an Gütern, die Eigentum des Bestellers sind, nur, wenn nachgewiesen wird, dass diese Schäden durch Fahrlässigkeit des Lieferers oder seiner Mitarbeiter verursacht wurden. Der Lieferant haftet nicht und ist daher nicht verpflichtet, den Kunden zu entschädigen.
Folgeschäden, Produktionsausfälle, Gewinneinbußen oder sonstige wirtschaftliche oder indirekte Folgen, die sich aus der Nichterfüllung ergeben, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Etwaige Lieferverzögerungen sind nicht
führen weder zu Vertragsstrafen, noch zu Schadensersatz, noch zu Zinsen, noch zu einer – auch teilweisen – Kündigung des Vertrags durch den Lieferanten. Die Haftung des Lieferanten für Produktfehler beträgt maximal
den Wert des Produkts selbst. Das Rückgriffsrecht nach Art. 1519-quinquies Italienisches Zivilgesetzbuch. Die Haftung des Anbieters für Strafschadensersatz („Punitive
Damages“), insbesondere in den U.S.A. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag ist in jedem Fall ausgeschlossen.
(9) KÜNDIGUNG
Für den Fall, dass der Käufer einem Insolvenzverfahren unterliegt oder sich bekanntermaßen in finanziellen Schwierigkeiten befindet oder eine seiner vertraglichen Verpflichtungen und/oder die in diesen AGB festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, ist der
Der Lieferant kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen. Im Falle der Nichtzahlung oder des Zahlungsverzugs behält sich der Lieferant das Recht vor, den Vertrag von Rechts wegen durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu kündigen,
ohne dass es einer förmlichen Aufforderung bedarf, wobei sie sich das Recht vorbehält, gegen den Käufer auf Zahlung des geschuldeten Betrags und auf Ersatz des erlittenen Schadens zu klagen. Die Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, berührt nicht die erworbenen Rechte
durch den Lieferanten bis zum Zeitpunkt der Beendigung. Im Falle einer Kündigung verbleiben die bereits gezahlten Beträge endgültig beim Lieferanten als Vertragsstrafe für den höheren Schaden, und das Produkt wird sofort
an den Lieferanten am Hauptsitz oder an einem anderen von diesem angegebenen Ort zurückgegeben werden, wobei sich der Lieferant das Recht vorbehält, den Transport direkt oder durch einen Dritten seiner Wahl auf Kosten und Gefahr des Käufers zu organisieren.
(10) HÖHERE GEWALT
Die Vertragsparteien haben das Recht, die Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen auszusetzen, wenn diese durch außergewöhnliche, unvorhersehbare und von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Umstände, wie etwa Arbeitskämpfe, verhindert oder übermäßig erschwert wird,
Brände, Kriege (erklärt oder nicht erklärt), allgemeine Mobilisierung, Unruhen, Requisitionen, Krisensituationen, Embargos, Beschränkungen bei der Nutzung von Energiequellen, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Vorlieferanten usw. Die Partei, die sich auf einen Klagegrund beruft
höhere Gewalt
muss die andere Partei unverzüglich schriftlich von seinem Eintritt und seiner Beendigung unterrichten. Ungeachtet der Bestimmungen in diesen AGB kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die
die Aussetzung der Leistung aufgrund höherer Gewalt, wie in diesem Artikel definiert, länger als sechs Monate dauert.
(11) GEISTIGES EIGENTUM
In Übereinstimmung mit Artikel. Gemäß Artikel 39 Absatz 7 des TRIPS-Übereinkommens darf der Käufer das technische, administrative und kommerzielle Know-how des Lieferanten nicht offenbaren, verbreiten, in irgendeiner Weise nutzen oder sich in irgendeiner Weise aneignen.
(12) SPRACHE
Die Originalfassung der vorliegenden AGB ist in italienischer Sprache abgefasst. Alle Mitteilungen an den Lieferanten müssen, um wirksam zu sein, in italienischer Sprache abgefasst sein, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich festgelegt, dass diese Klausel nicht gilt.
(13) ANWENDBARES RECHT
Alle vertraglichen Beziehungen des Lieferanten unterliegen dem italienischen Recht und, nachrangig, dem Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.
(14) ZUSTÄNDIGE GERICHTSSTELLE
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Ausführung der Verträge des Lieferanten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der italienischen Justizbehörde des Gerichts von Verona. Der Lieferant behält sich das Recht vor, zu vereinbaren
des Käufers bei dem Gericht, in dessen Bezirk dieser seinen Sitz hat oder in dem sich die streitigen Waren befinden.
(15) SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN
Der
Käufer erklärt, dass er über alle in Art. 13 des Gesetzesdekrets Nr. 30.6.2003, n. 196 und gibt seine Zustimmung gemäß Art. 23 des genannten Dekrets, dass die personenbezogenen/betrieblichen Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz verarbeitet werden und
möglicherweise an Dritte weitergegeben werden.
(16) SCHLUSSKLAUSEL
Diese AGB ersetzen und haben Vorrang vor allen früheren Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem Käufer. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen durch die AGB wirksam geregelt.
übrige Normen